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Thema: "Die alternative"


Aspergo a.
25.02.2013 20:05
Gast
BRD Gerichtsverhandlung ohne Richter

http://www.youtube.com/watch?...edded&v=Dn47f9QOBxY

Bianca R
25.02.2013 20:23
reg. Mitglied
Es gibt ja viele dumme Menschen, aber irgendwer bricht immer den Highscore!!

Aspergo a.
25.02.2013 20:26
Gast
Wie meinst du das??Die Verhandlung wurde aufgehoben also hat er anscheinend recht denn sonst wäre es anders verlaufen.

Aspergo a.
25.02.2013 20:43
Gast
"Niemand ist zuständig für unsere Gemeinde"

http://www.youtube.com/watch?...edded&v=LTHtndNoh0Y

Sprachlosigkeit

Doctor W.
25.02.2013 20:58
reg. Mitglied
er hat nicht recht. zur aufhebung siehe §§ 28 ff. zvg. die begründung hat der vollpfosten wohl wohlweislich unterschlagen

Aspergo a.
25.02.2013 21:01
Gast
Das kann natürlich sein.Was ich aber nicht verstehe ist das man sich nicht einfach ausweist so wie es auch normalerweise üblich ist.

Doctor W.
25.02.2013 21:05
reg. Mitglied
kopfschüttel

Bianca R
25.02.2013 21:09
reg. Mitglied

Aspergo a.
25.02.2013 21:15
Gast
Finde ich schon sehr eigenartig das sich die "Beamten" so vehement dagegen sträuben ihre Berechtigung offen zu legen.

Sowas erwartet man ja auch von Polizisten.Ich könnte mir also genausogut eine Polizeiuniform anziehen und auf Streife gehen und dabei einige Bußgelder verhängen.Prüft das jemand nach?Das machen doch die wenigsten und wenn man einen Polizisten danach fragt meint dieser das sieht man doch wohl.

Also woher kann man wissen das dort wirklich auch Beamte / Richter anwesend sind??

Bianca R
25.02.2013 21:20
reg. Mitglied
@Aspergo
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtspfleger

Aspergo a.
25.02.2013 21:25
Gast
Das bedeutet also das vergangene Gerichtsverhandlungen die aufgrund einer Verhinderung des Richters von seinen Gehilfen verkündet wurden dann später (also sobald der zuständige Richter wieder anwesend ist), auch einsehbar sind mit der entsprechenden richterlichen Unterschrift?

Bianca R
25.02.2013 21:32
reg. Mitglied
Dieser "Vollpfosten", wie Doctor W. ihn so treffend bezeichnet, gehört wohl diesen Kadetten an:

http://www.youtube.com/watch?v=diilLxz_A3M
http://www.deutsches-reich-ex.../Exilregierung.html

Aspergo a.
25.02.2013 21:36
Gast
Das kann schon sein das er das ist.

Aber Urteile werden doch erst dann rechtskräftig wenn sie ein Richter unterschrieben hat.Wenn er aufgrund von Verhinderung nicht anwesend sein kann übernehmen seine Gehilfen die normale Verhandlung.Und ich verstehe das gerade so das der Richter anschließend noch einen blick darüber wirft kontrollhaber dann gegenzeichnen muss.

Doctor W.
26.02.2013 7:56
reg. Mitglied
facepalm ... schau bitte ins gesetz aspergo !!!!!!!!!!!!!!!!!!

Doctor W.
26.02.2013 7:58
reg. Mitglied
ja, bianca, er gehört zu diesen deppen

Bianca R
26.02.2013 9:42
reg. Mitglied

Aspergo a.
26.02.2013 13:21
Gast
Es ist immer eine Unterschrift zu leisten wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt..Jemand muss ja für das Urteil die volle Verantwortung tragen und es muss abgesegnet sein.


Wenn keine Unterschrift vorliegt an wen soll man sich dann wenden wer ist bei einer nicht vorhandenen Unterschrift der Auftraggeber??

Doctor W.
26.02.2013 13:24
reg. Mitglied
auftraggeber???????????

Aspergo a.
26.02.2013 13:25
Gast
Es muss ja jemanden geben der diesen Beschluss herraus gibt also muss auch eine Absegnung erfolgt sein die durch eine Unterschrift bestätigt wurde.

Doctor W.
26.02.2013 13:26
reg. Mitglied