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Thema: "Unglückliche Singels"


Doctor W.
15.12.2014 8:14
reg. Mitglied
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Mondbasis A.
18.12.2014 14:19
Gast
Hallo.
Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Doctor W.
18.12.2014 14:37
reg. Mitglied
aha

Mondbasis A.
19.12.2014 16:23
Gast
Hallo.
Die Beteiligung hier im Forum hat extrem nach gelassen.
Vorhin war ich in der Kaufhalle.
Die Leute kaufen Lebensmittel in Massen.

Mondbasis A.
19.12.2014 16:23
Gast
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Doctor W.
19.12.2014 19:05
reg. Mitglied

Mondbasis A.
19.12.2014 22:33
Gast
Hallo.
Ich behaupte sogar, das durch die ständige Besserwisserei von Doctor W.
und Bianca Ro.... hier so viele keine Interesse mehr haben etwas zu schreiben.

Jeder Deutsche hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Mondbasis A.
19.12.2014 22:34
Gast
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Bianca R
19.12.2014 23:57
reg. Mitglied
"Ich behaupte sogar, das durch die ständige Besserwisserei von Doctor W.
und Bianca Ro.... hier so viele keine Interesse mehr haben etwas zu schreiben."
Du scheinst zu vergessen, dass deine in den letzten Tagen so viel gepriesene Meinungsfreiheit, auch für Doctor Who und mich gilt. Ich denke eher, du hast ein Problem mit Menschen die eine andere Meinung als du selbst vertreten und möchtest deshalb Stimmung machen um uns zum schweigen zu bringen.
Wenn du öffentlich deine Meinung zum Besten gibst, musst du damit rechnen, das es Menschen gibt die eine andere Meinung vertreten und das diese dir widersprechen. Wenn du das nicht verträgst und deshalb Stimmung machst, bist du derjenige, der versucht Andere in ihrer Meinungsfreiheit zu beschneiden.
Zudem wird jemand, der sich zu einem Thema äußern will, kaum von mir abhalten lassen, wenn ihn das Thema wirklich interessiert.
Du wirst dich damit abfinden müssen, dass es deine stink langweiligen, dümmlichen Geschichten sind (freie Meinungsäußerung meinerseits), die keinen Menschen interessieren und daher auch nicht kommentiert werden.

Doctor W.
20.12.2014 9:37
reg. Mitglied
@mondbasis: wenn du schon artikel 5 absatz 1 GG zitierst, dann bitte auch richtig: "Jeder hat das Recht" ... nicht nur die deutschen ... ansonsten wie üblich

Doctor W.
20.12.2014 9:37
reg. Mitglied
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Mondbasis A.
20.12.2014 16:28
Gast
Das Grundgesetz gilt nur für Deutsche Bürger.
Ist so....., kannst Dich ja mal schlau machen.
Dieses bedeutet folglich im Umkehrschluß, daß Ausländer, also alle die nicht Deutscher Nationalität sind, vom Grundgesetz nicht mehr erfaßt werden.


Bianca R
20.12.2014 16:59
reg. Mitglied
Ich denke eher du solltest dich einmal schlau machen, bevor dich dich hier vollends lächerlich machst
http://www.bpb.de/izpb/155913...r-grundrechte?p=all

"Für wen gelten die Grundrechte?

Menschenrechte gelten ihrem Anspruch nach für alle Menschen. Weil sie aber aus philosophischen Vorstellungen stammen und nicht in einem Gesetzestext niedergelegt sind, ist nicht ganz eindeutig, wie sie genau lauten; je nach Standpunkt haben Menschen unterschiedliche Rechte mit teilweise unterschiedlichen Konturen in den Katalog aufgenommen. Das Grundgesetz hat viele davon als Grundrechte übernommen. Es knüpft gleichzeitig an diese Vorstellungen an, wenn es von den Menschenrechten als "unverletzlich und unveräußerlich" spricht.

In einer (leicht) unterschiedlichen Bedeutung kann man die Grundrechte aber auch nach Menschenrechten und Bürgerrechten unterscheiden. Das bezieht sich auf die Frage, für wen sie gelten. Auf die Menschenrechte kann sich jeder gegenüber dem Staat berufen. Man erkennt sie daran, dass ihr Text selbst von "jeder", "jedermann", "niemand" oder "alle Menschen" spricht, oder daran, dass ein Recht ohne Einschränkungen beschrieben wird ("Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet", Art. 4 Abs. 2). "

Doctor W.
20.12.2014 18:24
reg. Mitglied
@mondbasis: das du mit diesem rechten mist hier aufläufst war ja irgendwie klar ... daher wie üblich gehe mit/an deinem freund spielen ...

Mondbasis A.
20.12.2014 23:36
Gast
Da hätte ich noch etwas für Euch zum Nachdenken in Sachen "Menschenrechte".
Quelle Spiegel Online:
Die Ausdrücke "Sauausländer" und "Drecksasylant" sind nicht diskriminierend - so hat das Schweizer Bundesgericht in Lausanne geurteilt. Die Richter gaben damit einem Polizisten recht, der einen algerischen Asylbewerber beschimpft hatte.

http://www.spiegel.de/politik...ennen-a-954910.html

Mondbasis A.
20.12.2014 23:37
Gast
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Doctor W.
21.12.2014 5:13
reg. Mitglied

Doctor W.
21.12.2014 5:14
reg. Mitglied
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Mondbasis A.
21.12.2014 15:52
Gast
Hallo.
Na...., mal wieder nichts zum Thema gewußt?
Drück mal auf den Schwestern-Ruf-Knopf...., dann kommt jemand zum trösten.

Bianca R
21.12.2014 17:42
reg. Mitglied
Ach ja, was sollte er denn deines Erachtens zum "Thema" wissen.........ziemlich interessant übrigens, das ein bekennender Ausländerfeind versucht seine Ansichten mit ausländischen Urteilen zu untermauern............