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Thema: "Samstag 27.03.04"



25.01.2005 6:02
Gast
also nach Jugendschutzgesetz
dürfen Jugendliche (d.h. 16-
18) ohne Begleitung einer
erziehungsbeauftragten
Person bis 24 Uhr an
öffentlichen
Tanzveranstaltungen
teilnehmen. In Begleitung
einer erziehungsbeauftragten
Person (zb. Eltern oder
volljährige Person die von den
personensorgeberechtigten
Personen (Eltern) einen
Erziehungsauftrag erhalten
hat) Open End. Wenn der
Türsteher allerdings sagt das
du da nicht reinkommst ist
natürlich Pech, da kann
niemand was gegen tun.
Deinen Personalausweis
dürfen sie allerdings nicht
einziehen... hab ich letztens
erfahren.
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